Hausordnung

HAUSORDNUNG DER VOLKSSCHULE ST. NIKOLAUS:

 

Präambel:

Die Volksschule St. Nikolaus soll für die Schülerinnen und Schüler ein Lern- und Lebensort sein, in dem sie lernen, sich entwickeln und entfalten können. Sie sollen sich in der Schule wohlfühlen können. Die Schule soll für sie ein Ort der Sicherheit und Verlässlichkeit sein.

Auch für die Lehrpersonen soll die Schule ein gesunder und bereichernder Arbeitsplatz sein.

Dafür sind bestimmte grundlegende Vereinbarungen wichtig.

 

§1 Höflichkeit, Kommunikation

Wir begegnen einander freundlich und mit Respekt. Wir grüßen einander.

Wir achten und respektieren alle an der Schule vertretenen Kulturen, Herkunftsländer, Religionen und Orientierungen.

Beleidigende und abwertende Sprache ist in der Schule unerwünscht.

§2 Gewalt

Körperliche und seelische Gewalt sind in der Schule verboten. Niemand darf jemanden anderen schlagen, demütigen, bloßstellen oder in irgendeiner Weise verletzen.

§3 Mitarbeit

Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv am Unterrichtsgeschehen. Sie haben die notwendigen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.

§4 Unterrichtszeiten, Aufsichtspflicht, Pünktlichkeit

Der Unterricht beginnt um 8:00. Das Schulgebäude ist ab 7:45 geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsicht durch das Lehrpersonal.

Beim Nachmittagsunterricht beginnt die Aufsicht jeweils 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Die Kinder werden von der Lehrperson beim Haupteingang abgeholt.

Wir sind um Pünktlichkeit bemüht.

§5 Fernbleiben vom Unterricht

Bei Krankheit oder begründeter Verhinderung vom Unterricht gilt folgende Vorgehensweise:

5.1. Krankheit:

  • In der Früh anrufen (Direktion) oder Schoolfox-Nachricht (an Klassenlehrerin)
  • Eine ärztliche Bestätigung kann von der Klassenlehrerin oder der Schulleitung verlangt werden

5.2. andere Gründe: Ein begründetes Fernbleiben vom Unterricht kann genehmigt werden.

  • 1 bis 2 Schultage durch die KlassenlehrerIn
  • Bis zu 5 Schultage durch die Schulleitung
  • Längeres Fernbleiben ausschließlich durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde

5.3. Arztbesuche sind, wenn möglich, in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen.

5.4. unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht:

Ab 3 unentschuldigten Fehltagen (auch nicht in Folge) ist die Schule verpflichtet, Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.

§6 Umgang mit Inventar und Einrichtung

Wir behandeln die Schuleinrichtung, das Schulgebäude sowie die zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel sorgsam und schonend.

§7 Ökologie, Nachhaltigkeit, Recycling

Wir bemühen uns um nachhaltiges, umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten.

Wir vermeiden und trennen Abfälle bestmöglich.

§8 Gesundheit, Hygiene

Wir achten auf unsere Gesundheit und fördern gesundheitliche Maßnahmen.

Wir achten auf Sauberkeit und Hygiene.

Meldepflichtige Krankheiten (z.B. Masern) sind umgehend der Schulleitung zu melden. Auch Kopflausbefall ist unbedingt zu melden.

§9 Gesunde Ernährung, Jause

Wir achten auf eine gesunde Ernährung. Die Jause sollte gesund, abwechslungsreich und nahrhaft sein. Gezuckerte, kohlensäurehaltige Getränke, Süßigkeiten (Schokoriegel, Kekse, …) und fettig-salzige Snacks (Chips, …) sind als Jause nicht geeignet.

§10 Schoolfox, Kontaktdaten

Die Eltern sind verpflichtet, regelmäßig die Schoolfoxnachrichten zu kontrollieren sowie allfällige Änderungen von Schüler/innen- und Kontaktdaten (Adresse, Namensänderungen, Telefonnummern) umgehend bekanntzugeben.

§11 Handy

Die Schule ist handyfreie Zone. Das Handy muss während der gesamten Unterrichtszeit – auch in der Pause – ausgeschaltet sein. Lehrpersonen sind von dieser Regel ausgenommen.

§12 Roller, Helm, Schulweg

Wir begrüßen umweltfreundliche und gesunde Mobilität (zu Fuß, Roller, Fahrrad) am Schulweg. Für Roller und Fahrräder gibt es einen Abstellplatz im Schulhof. Zum Rollerfahren empfehlen wir einen Helm. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

 

Innsbruck, am 8.10.2021

 

 

Schulleitung, Lehrerinnen, Elternvertreterinnen